Projektleiter: Prof. Dr. Heiner F. Klemme
Projektbearbeiter: Prof. Dr. Heiner F. Klemme
Laufzeit des Projekts: Fortlaufend
Im Zentrum dieses Projekts steht der Begriff der Verbindlichkeit, der im 18. Jahrhundert vor allem von Christian Wolff in die philosophische Diskussion eingeführt worden ist. Unter besonderer Berücksichtigung des Zeitalters der Aufklärung soll seine Bedeutung in historischer, philosophischer und interdisziplinärer Perspektive erforscht und diskutiert werden.
„Verbindlichkeit“ wird in der (philosophischen, juristischen, theologischen) Terminologie des 18. Jahrhunderts neben dem Wort „Verpflichtung“ als Übersetzung von „obligatio“ verwendet (wichtig sind u.a. Pufendorf und Wolff). Gelegentlich findet sich auch die Verwendung des Begriffs der Pflicht, der jedoch im engeren Sinne synonym mit „officium“ verwendet wird. Während „Verbindlichkeit“ die Beziehung oder das Band („vinculum“) bezeichnet, die oder das zwischen den Menschen und ihren allgemeinen Handlungsregeln besteht, drückt der im engeren Sinne des Wortes gebrauchte Begriff der Pflicht eine konkrete Handlung aus, deren Vollzug durch eine Regel, ein Gesetz oder eine Norm von einer Person verlangt wird. Die Verbindlichkeit einer Regel, eines Gesetzes oder einer Norm geht typischerweise auf einen Willen zurück, der die Autorität besitzt, eine andere Person zu verpflichten (aktive und passive Verbindlichkeit bzw. Verpflichtung). Prinzipiell betrifft dies den Willen Gottes (göttliches Gesetz) oder den Willen eines Menschen (menschliches Gesetz). Mit dem Begriff des natürlichen Gesetzes stellt sich die Frage, ob dieses auf den Willen Gottes selbst zurückgeht oder eine von Gott unabhängige Geltung besitzt. Im letzteren Falle (Anti-Voluntarismus) wird die Verbindlichkeit des natürlichen Gesetzes auf die Vernunft zurückgeführt, deren Notwendigkeit auch der göttliche Wille unterworfen ist (Grotius, Wolff). Im Allgemeinen kann unter einem Gesetz eine Regel verstanden werden, deren Befolgung notwendig ist (praktische Notwendigkeit, moralische Notwendigkeit).
Das Projekt verfolgt eine dreifache Zielrichtung: Erstens sollen die verschiedenen Bedeutungen von Verbindlichkeit in moralischer und rechtlicher Hinsicht im Zeitalter der Aufklärung geklärt und auf ihren philosophischen Gehalt hin überprüft werden. Zweitens ist danach zu fragen, in welchem Verhältnis der Begriff der Verbindlichkeit zu modernen Theorien praktischer Vernunft (Rationalität) generell steht. Und drittens schließlich sollen Bedeutungsfelder von Verbindlichkeit in interdisziplinärer Perspektive (Theologie, Geschichte, Literatur etc.) erschlossen werden.
Das IZEA gehört zur Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und befasst sich als Forschungseinrichtung zur Kultur- und Geistesgeschichte des 18. Jahrhunderts mit der Aufarbeitung einer Epoche, in der die Fundamente der modernen westlichen Gesellschaften gelegt wurden.
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