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Home » Forschung » A. Ideen, Praktiken, Institutionen » 2. Das Denken der Aufklärung: Begriffe, Argumente, Systeme » Verbindlichkeit und praktische Vernunft

Verbindlichkeit und praktische Vernunft

Projektleiter: Prof. Dr. Heiner F. Klemme

Projektbearbeiter: Prof. Dr. Heiner F. Klemme

Laufzeit des Projekts: Fortlaufend

Im Zentrum dieses Projekts steht der Begriff der Verbindlichkeit, der im 18. Jahrhundert vor allem von Christian Wolff in die philosophische Diskussion eingeführt worden ist. Unter besonderer Berücksichtigung des Zeitalters der Aufklärung soll seine Bedeutung in historischer, philosophischer und interdisziplinärer Perspektive erforscht und diskutiert werden.

Projektbeschreibung

„Verbindlichkeit“ wird in der (philosophischen, juristischen, theologischen) Terminologie des 18. Jahrhunderts neben dem Wort „Verpflichtung“ als Übersetzung von „obligatio“ verwendet (wichtig sind u.a. Pufendorf und Wolff). Gelegentlich findet sich auch die Verwendung des Begriffs der Pflicht, der jedoch im engeren Sinne synonym mit „officium“ verwendet wird. Während „Verbindlichkeit“ die Beziehung oder das Band („vinculum“) bezeichnet, die oder das zwischen den Menschen und ihren allgemeinen Handlungsregeln besteht, drückt der im engeren Sinne des Wortes gebrauchte Begriff der Pflicht eine konkrete Handlung aus, deren Vollzug durch eine Regel, ein Gesetz oder eine Norm von einer Person verlangt wird. Die Verbindlichkeit einer Regel, eines Gesetzes oder einer Norm geht typischerweise auf einen Willen zurück, der die Autorität besitzt, eine andere Person zu verpflichten (aktive und passive Verbindlichkeit bzw. Verpflichtung). Prinzipiell betrifft dies den Willen Gottes (göttliches Gesetz) oder den Willen eines Menschen (menschliches Gesetz). Mit dem Begriff des natürlichen Gesetzes stellt sich die Frage, ob dieses auf den Willen Gottes selbst zurückgeht oder eine von Gott unabhängige Geltung besitzt. Im letzteren Falle (Anti-Voluntarismus) wird die Verbindlichkeit des natürlichen Gesetzes auf die Vernunft zurückgeführt, deren Notwendigkeit auch der göttliche Wille unterworfen ist (Grotius, Wolff). Im Allgemeinen kann unter einem Gesetz eine Regel verstanden werden, deren Befolgung notwendig ist (praktische Notwendigkeit, moralische Notwendigkeit).

Das Projekt verfolgt eine dreifache Zielrichtung: Erstens sollen die verschiedenen Bedeutungen von Verbindlichkeit in moralischer und rechtlicher Hinsicht im Zeitalter der Aufklärung geklärt und auf ihren philosophischen Gehalt hin überprüft werden. Zweitens ist danach zu fragen, in welchem Verhältnis der Begriff der Verbindlichkeit zu modernen Theorien praktischer Vernunft (Rationalität) generell steht. Und drittens schließlich sollen Bedeutungsfelder von Verbindlichkeit in interdisziplinärer Perspektive (Theologie, Geschichte, Literatur etc.) erschlossen werden.

Veröffentlichungen

  • Klemme, Heiner F.: „Freiheit und Selbstherrschaft. Über den gemeinsamen Grund von Theodizee und moralischer Verbindlichkeit beim frühen Kant“, in: Jörg Noller und Saša Josifović (Hg.): Freiheit nach Kant. Leiden 2019 (Critical Studies in German Idealism, 22).
  • Klemme, Heiner F.: „Über den Begriff einer Metaphysik der Tugend. Die Vorrede zur Tugendlehre“, in: Otfried Höffe (Hg.): Immanuel Kant, Metaphysische Anfangsgründe der Tugendlehre. Berlin/Boston 2019 (=Klassiker Auslegen).
  • Klemme, Heiner F.: „Suche Frieden und schließe einen Vertrag! Das grundlegende und das erste abgeleitete Gesetz in De Cive (Kap. II)“, in: Otfried Höfe (Hg.): Thomas Hobes, De Cive (=Klassiker auslegen). Berlin/Boston 2018, S. 51-66.
  • Klemme, Heiner F.: „Gewissen und Verbindlichkeit. Kants Idee eines „inneren Gerichtshofs“ zwischen Christian Wolff und Adam Smith“, in: Saša Josifović und Arthur Kok (Hg.): Der „innere Gerichtshof“ der Vernunft. Leiden 2016 (Critical studies in German Idealism, 18), S. 63-83.
  • Klemme, Heiner F.: „Freiheit, Recht und Selbsterhaltung. Zur philosophischen Bedeutung von Kants Begriff der Verbindlichkeit“, in: Markus Rothhaar und Martin Hähnel (Hg.): Normativität des Lebens – Normativität der Vernunft? Berlin/Boston 2015, S. 95-116.
  • Klemme, Heiner F.: „Kants Erörterung der „libertas indifferentiae“ in der Metaphysik der Sitten und ihre philosophische Bedeutung“, in: Fred Rush und Jürgen Stolzenberg (Hg.): Internationales Jahrbuch des Deutschen Idealismus / International Yearbook of German Idealism, 9/2011, Berlin, 2013, S. 22-50.
Forschungsbereiche
A. Ideen, Praktiken, Institutionen
1. Kulturmuster der Aufklärung2. Das Denken der Aufklärung: Begriffe, Argumente, Systeme3. Aufklärung im Spannungsfeld von Kritik und Macht
B. Strukturen des Wissens
C. Räume der Aufklärung
D. Erschließungsprojekte und Editionen
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Ihr Ansprechpartner

Prof. Dr. Heiner F. Klemme
heiner.klemme(at)phil.uni-halle.de

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Das IZEA gehört zur Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und befasst sich als Forschungseinrichtung zur Kultur- und Geistesgeschichte des 18. Jahrhunderts mit der Aufarbeitung einer Epoche, in der die Fundamente der modernen westlichen Gesellschaften gelegt wurden.

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